Aufführungsrechte

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Werk DER BEAT DEINES LEBENS. Für die Aufführung des Werkes gelten nachfolgende Aufführungsrechte. Sollten Sie an irgendeiner Stelle Fragen haben oder individuelle Lösungen benötigen, können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen.

Geltungsbereich

Aufführungen im Sinne dieser Lizenzbedingungen sind sämtliche Darbietungen des Werks – vollständig oder in Auszügen – vor einem Publikum, das nicht aktiv an der Inszenierung beteiligt ist.
Dies gilt unabhängig von:

  • der Anzahl der Zuschauenden
  • dem Ort der Darbietung (öffentlich oder nicht öffentlich, auch vor einem begrenzten Personenkreis)
  • dem Anlass (z. B. interne Veranstaltung, Schulfest, Wettbewerb, Präsentation oder öffentliche Generalprobe)
  • sowie davon, ob ein Eintrittsgeld erhoben wird oder nicht.

Jede Vorführung des Werks vor einem Publikum gilt als Aufführung im Sinne dieser Lizenzbedingungen.

Unterscheidung szenische oder konzertante Aufführung

Szenische Aufführung – Großes Recht

Wenn Sie unser Werk szenisch, d.h. mit gesprochenen Dialogen, Schauspiel und Gestik, als Musical aufführen, benötigen Sie eine Aufführungserlaubnis vom Verlag.
 
Eine Genehmigung durch die GEMA ist für szenische Aufführungen nicht möglich. Die Aufführung muss deshalb nicht bei der GEMA angemeldet werden.

Konzertante Aufführung — Kleines Recht

Wenn Sie die Lieder im Rahmen eines Konzerts aufführen, müssen Sie das Konzertprogramm bei der GEMA anmelden.
Dies gilt auch, wenn Sie als Schule (meist über den Schulträger) über einen GEMA-Pauschalvertrag verfügen.

Informationen über Tarife finden Sie unter folgenden Links:

Zur einfachen Anmeldung stellen wir Ihnen die Setlist als Excel-Datei zur Verfügung. Sie können diese während der Anmeldung dann ganz einfach importieren.

Szenische Aufführungen

Gebührenmodell für szenische Aufführungen

Mit unserem Gebührenmodell berücksichtigen wir Organisationen wie Schulen und Vereine mit begrenztem Budget: Bei Gesamteinnahmen bis 2.000,- € belaufen sich die Kosten auf 150,- € für das Materialpaket und 85,- € pro Aufführung. Erst darüber hinaus werden 12,5 % des Mehrbetrags als Lizenzgebühr berechnet.

Damit erhalten Sie bereits zum günstigen Festpreis von 235,- € alle Materialien und Lizenzrechte, um DER BEAT DEINES LEBENS aufzuführen. Über unser Beteiligungsprogramm können Sie zusätzlich an Verkäufen partizipieren und so die Kosten refinanzieren.

Aufführungsgebühren berechnen

Erwerb des Aufführungspakets

Für eine Aufführungsreihe (alle Aufführungen einer Organisation innerhalb einer Saison, z. B. Schuljahr, Vereinsjahr, Spielzeit) muss das Aufführungspaket im Wert von 150,- € erworben werden. Das Aufführungspaket umfasst alle notwendigen Materialien zur Inszenierung von DER BEAT DEINES LEBENS:

Bereits für diese Aufführungsreihe erworbene Materialien können angerechnet werden und müssen nicht erneut erworben werden. Materialien aus anderen Aufführungsreihen können nicht angerechnet werden.

Gebühr pro Aufführung

Pro Aufführung innerhalb der Aufführungsreihe erwerben Sie in unserem Shop die Aufführungserlaubnis Mindestvergütung im Wert von 85,- €. In der Bestellbestätigung erhalten Sie den Link zum Online-Anmeldeformular, über welches Sie Ihre Aufführungen unkompliziert anmelden und die Aufführungserlaubnis beantragen können.

Eine Rückerstattung der Aufführungserlaubnis Mindestvergütung ist nur im Rahmen des 14-tägigen Widerrufsrechts möglich. Eine einmalige Terminverschiebung ist möglich, sofern der neue Aufführungstermin innerhalb von 12 Monaten nach dem ursprünglich geplanten Termin liegt.

Einnahmen-Freibetrag pro Aufführungsreihe

Für die Aufführungsreihe besteht ein Einnahmen-Freibetrag von 2.000,- €. Innerhalb dieses Freibetrags fallen keine zusätzlichen Lizenzgebühren an. Als Einnahmen zählen hierbei Eintrittsgelder, Spenden, Sponsoring etc.

Lizenzgebühr bei Überschreitung des Freibetrags

Überschreitet der Brutto-Umsatz einer Aufführungsreihe den Freibetrag von 2.000,- €, berechnen wir auf die darüber hinausgehenden Einnahmen eine Lizenzgebühr von 12,5 %. Dazu teilen Sie uns nach Abschluss aller Aufführungen die Gesamteinnahmen mit. Auf dieser Grundlage erstellen wir die Abschlussrechnung.

Erteilung der Aufführungserlaubnis für szenische Aufführungen

Für die Beantragung der Aufführungserlaubnis sind folgende Angaben notwendig:

  1. Name und Anschrift der aufführenden Organisation
  2. Name Verantwortliche:r mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  3. Datum der Aufführung(en)
  4. Veranstaltungsort mit Adresse
  5. Anzahl Besuchende (maximal)
  6. Eintrittspreise
  7. Bestellnummer Aufführungspaket und Aufführungserlaubnis.

Wichtig: Die Aufführungserlaubnis muss mindestens 14 Tage vor der ersten Aufführung beantragt werden.
Sie gilt erst dann als erteilt, wenn wir Ihnen dies schriftlich bestätigen.

Wichtige Hinweise zu unrechtmäßigen Aufführungen

Eine Aufführung gilt als unrechtmäßig, wenn sie ohne gültige und schriftlich bestätigte Aufführungserlaubnis erfolgt oder das erforderliche Aufführungspaket nicht vollständig erworben wurde.

  • Für jede unrechtmäßige Aufführung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 % der Brutto-Gesamteinnahmen (Eintrittsgelder, Spenden, Sponsoring etc.) erhoben, mindestens jedoch 170 ,- € pro Aufführung.
  • Bei fehlendem oder unvollständigem Erwerb des Aufführungspakets werden die doppelten regulären Kosten des Pakets berechnet.

Pflichtangaben und Änderungen

Bei allen Ankündigungen sowie im Programmheft oder -blatt sind folgende Pflichtangaben zu nennen:

  • Unveränderter Name des Stücks:
    DER BEAT DEINES LEBENS
  • Name der Autor:innen:
    Florian Beutenmüller, Carolin Beutenmüller und Isabelle Beutenmüller
    oder Florian, Carolin und Isabelle Beutenmüller
  • Webseite:
    www.der-beat-deines-lebens.de

Veränderungen an Texten oder der Musik ist nur gestattet, sofern dies organisatorisch notwendig ist (z. B. Anpassung an Anzahl der Darsteller:innen, Anpassung an Gegebenheiten der Bühne) und den Gesamtcharakter des Stückes nicht verändert. Umfangreiche Kürzungen und weitergehende Änderungen müssen mit dem Verlag schriftlich abgesprochen werden. 

Erlaubnis zur Aufnahme

Gerne gestatten wir Ihnen, die Aufführung zu filmen oder den Gesang aufzunehmen. Alle hergestellten Kopien von CDs/DVDs oder anderer digitaler Veröffentlichungen müssen der GEMA gemeldet werden, sofern es sich nicht um sogenannte „Privatkopien“ im Sinne des §53 Urheberrechtsgesetz handelt und diese nur den Darsteller:innen und sonstigen Mitwirkenden unentgeltlich zugänglich gemacht werden.

Beachten Sie bitte auch, die Erlaubnis der Kinder bzw. deren Eltern einzuholen über die Anfertigung von Bild- bzw. Tonaufnahmen und deren Verbreitung.

Stand: 17.02.2026